Über uns: Aufgaben
Unsere Aufgaben sind insbesondere
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung (Link Bundesverband) der Lehrlinge zu sorgen.
- die Zwischen- und Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Zwischen- und Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
- zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten und unterstützen und Lehrgänge veranstalten
- bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
- über Angelegenheit der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte erteilen
- die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen